Ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die beim Start eines Nebenprojekts wichtig werden – allgemein und unverbindlich.
Sobald aus einem Hobby-Projekt ernsthaft Einnahmen werden – und sei es nur eine kleine Affiliate-Provision im zweistelligen Bereich – kommen rechtliche und steuerliche Fragen ins Spiel, ob man will oder nicht. Vorab ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zur eigenen Situation ist immer eine Steuerberatung die richtige Anlaufstelle, kein Blogartikel.
Warum viele diese Fragen zu spät stellen
Am Anfang eines Nebenprojekts denken die meisten an Content, Zielgruppe und vielleicht noch an das passende Tool – rechtliche Fragen wirken da wie ein trockenes Nebenthema, das man später klären kann. Genau diese Haltung führt regelmäßig zu Problemen, weil "später" oft genau dann kommt, wenn plötzlich echtes Geld fließt und man eigentlich schon längst hätte vorbereitet sein sollen.
Ab wann eine Gewerbeanmeldung nötig wird
Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Einnahmen erzielt, auch aus einem Nebenprojekt, betreibt in der Regel ein Gewerbe und muss dieses beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, wie hoch die Einnahmen am Ende tatsächlich ausfallen. Die Anmeldung selbst ist zum Glück unkompliziert und mit überschaubaren Kosten verbunden – bei mir war es eine Sache von wenigen Tagen.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung erlaubt es, unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen auf den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer zu verzichten. Konkret bedeutet das: Auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen, im Gegenzug lässt sich aber auch keine Vorsteuer aus eigenen Ausgaben geltend machen. Für kleinere Nebenprojekte mit überschaubaren Ausgaben ist das oft eine spürbare administrative Erleichterung, weil keine Umsatzsteuervoranmeldungen anfallen.
Umsatzgrenzen ändern sich – deshalb hier bewusst vage
Die Kleinunternehmerregelung ist an bestimmte Umsatzgrenzen im vorangegangenen und im laufenden Kalenderjahr gebunden. Weil sich diese Grenzen durch Gesetzesänderungen verschieben können, lohnt es sich, die aktuell gültigen Werte direkt beim Finanzamt oder einer Steuerberatung zu erfragen, statt sich auf veraltete Zahlen aus irgendeinem Artikel im Netz zu verlassen – auch nicht auf diesen hier.
Das Impressum gilt auch für kleine Projekte
Sobald eine Website geschäftsmäßig betrieben wird – wozu auch eine mit Affiliate-Links finanzierte Seite zählt –, greift in Deutschland die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz. Das gilt unabhängig davon, wie klein das Projekt noch ist. Ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeit gehört deshalb von Anfang an auf jede Website, auch wenn sie gerade erst gestartet ist.
Kennzeichnung von Affiliate-Links und Kooperationen
Wie schon an anderer Stelle beschrieben, unterliegen kommerzielle Inhalte einer Kennzeichnungspflicht. Das betrifft nicht nur Affiliate-Links, sondern grundsätzlich jede Content-Form, für die eine Gegenleistung erfolgt – auch kostenlose Produkttests oder sonstige Kooperationen.
Datenschutz gehört von Tag eins dazu
Sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet, etwa durch ein Kontaktformular, Analyse-Tools oder eingebundene Social-Media-Links, ist eine Datenschutzerklärung nötig, die genau beschreibt, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Dieser Punkt wird gerade bei kleinen Projekten häufig vergessen, obwohl er von Anfang an dazugehört – ich habe ihn selbst erst nach ein paar Wochen nachgeholt und mich danach etwas geärgert, dass ich es nicht gleich richtig gemacht habe.
Ein einfacher Fahrplan für den Einstieg
- Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden, sobald Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden
- Mit einer Steuerberatung klären, ob die Kleinunternehmerregelung infrage kommt
- Ein vollständiges Impressum auf der Website hinterlegen
- Eine Datenschutzerklärung erstellen, die alle eingesetzten Tools und Datenverarbeitungen abbildet
- Affiliate-Links und Werbekooperationen konsequent kennzeichnen
Diese Punkte klingen nach einem Berg Verwaltungsaufwand für ein kleines Nebenprojekt. Lassen sie sich aber einmal sauber aufsetzen, sorgen sie danach für dauerhafte Rechtssicherheit, um die man sich nicht mehr ständig kümmern muss. Wer hier von Anfang an sorgfältig ist, erspart sich später Überraschungen, auf die wirklich niemand Lust hat.
Ein Sonderfall: Kooperationen und Produkttests
Nicht nur klassische Affiliate-Links unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Auch wenn ein Produkt kostenlos zum Testen zur Verfügung gestellt wird, im Austausch gegen einen Beitrag, zählt das rechtlich als geldwerter Vorteil und muss entsprechend kenntlich gemacht werden. Dieser Punkt wird bei Kooperationen gerne übersehen, weil kein Geld in dem Sinne fließt – rechtlich macht das aber keinen Unterschied.
Was ich rückblickend anders gemacht hätte
Wenn ich noch einmal von vorne anfangen würde, würde ich die Gewerbeanmeldung und die rechtlichen Basics nicht erst nach den ersten Einnahmen erledigen, sondern schon vorher, direkt beim Aufsetzen der Website. Damals dachte ich, das lohnt sich erst, wenn "wirklich etwas passiert" – am Ende war der Papierkram genau in dem Moment fällig, in dem ich eigentlich lieber Content erstellt hätte. Wer das vorzieht, spart sich diesen Stress zum ungünstigsten Zeitpunkt.
Eine Steuerberatung ist eine Investition, keine Ausgabe
Die Kosten für ein einmaliges Beratungsgespräch bei einer Steuerberatung wirken für ein kleines Nebenprojekt zunächst hoch. In meinem Fall hat sich diese Ausgabe trotzdem gelohnt, weil ich danach klare Antworten hatte, statt mich durch widersprüchliche Foren-Beiträge im Internet zu wühlen. Gerade bei einer Grauzone wie der Frage, ob und wann die Kleinunternehmerregelung noch passt, ist eine einmalige, verbindliche Auskunft mehr wert als Stunden eigener Recherche mit unsicherem Ergebnis.
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Es gibt noch einiges mehr zu diesem Thema zu sagen — auf Instagram und in weiteren Blogartikeln poste ich regelmäßig dazu.